Baby Erstausstattung ARGE
Sie erwarten ein Baby und möchten wissen, welche Leistungen Sie von der ARGE für die Baby Erstausstattung beziehen können und welche Voraussetzungen für den Anspruch zum Erhalt der Baby Erstausstattung nötig sind?
Baby Erstausstattung ARGE – Anspruchsvoraussetzung für ein Antrag sind:
- Antrag auf Arbeitslosengeld II,
- Antrag auf Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II( Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung )
- Vorlage Mutterpass
- Angaben zum Kindsvater
Um ein Anspruch auf Baby Erstausstattung zu bekommen, müssen Sie die genannten Unterlagen beim Arbeitsamt einreichen.
Folgende Leistungen können Sie während der Schwangerschaft und für die Geburt des Babys beantragen:
- Schwangerschaftsbekleidung max. 60,00 € (ab der 20 Schwangerschaftswoche)
- Babybekleidung max. 215,00 € (frühestens 6 Wochen vor der Geburt)
- Erstausstattung für Mobiliar des Babys max. 210,00 € (frühestens 6 Wochen vor der Geburt)
- Mehrbedarf Schwangerschaft 17 % von zurzeit 287,00 € = 49,00 € monatlich (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
Zusätzliche finanzielle Leistungen können über die Stiftung „Mutter und Kind“ oder ähnliche Instutionen beantragen.
Wichtig: Die Anträge und Leistungen können je nach Kommune und Bundesland unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich detailliert vor Ort.
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